Arbeitsrecht für Unternehmer und Führungskräfte
Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts.
Häufige Gesetzesänderungen und Grundlagenentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stellen hohe Herausforderungen an die arbeitsrechtliche Beratung.
Ihr Ansprechpartner
Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Praxis
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen für Organmitglieder nebst Beratung bei deren Abschluss und Beendigung
- Beratung in der Praxis der Personalarbeit, z. B. dem Entwurf von zeitgemäßen Vergütungsmodellen
- Beratung zur betrieblichen Altersversorgung
- Beratung und Vertretung zu betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
- Vertretung bei allen Arbeitsgerichten
- Schulung von Führungskräften/Personalabteilungen unserer Auftraggeber bei Einführung gesetzlicher Neuregelungen
- individuelle (präventive) Beratung von Führungskräften